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Das erste Schreiben

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Beitrag von Admin Mo 23 Mai 2016 - 18:56

23.05.2016 Anruf bei BD24

Es ist nicht möglich sich mit einer Fachabteilung verbinden zu lassen. Sämtliche Vertragsangelegenheiten lassen sich nur schriftlich klären. Auch der Webseite von BD24 wird angemerkt, dass Schrift- oder Textform (z.B. ein postalisch versandter Brief) nötig sind. Das früher existierende "Service" Kontaktformular auf ihrer Webseite gibt es nicht mehr.

Minuten später kam eine email mit einer Übersicht über die angeblich existierenden Verträge.

Nun wurde das erste  Schreiben an BD24 verfasst. Das Schreiben ist mit dem für Juristen typischen großen Zeilenabstand ganze sechs Seiten lang. Die Jungs sollten ja auch etwas zu lesen haben. Ungeachtet der rechtlichen Situation wollten wir damit folgenden Eindruck erwecken

  • Wir appellieren nicht an euer Einfühlungsvermögen.
  • Wir sind nicht erregt sondern eiskalt. Wir verwenden nicht Worte wie "Unverschämtheit" oder "Abzocke".
  • Wer sich mit uns anlegt bekommt Arbeit
  • Diese Arbeit ist besser investiert indem man ahnungslose Neukunden reinlegt.


Hier eine Zusammenfassung. Das vollständige Schreiben ist als pdf angehängt

BD24 Berlin Direkt Versicherung AG
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
 
23.05.16
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
VSNR: 780425947
Tarif: Jahres-Reiseschutz Premium Plus bis 2.000 €
Beginn: 25.05.2014
Ende: offen
Versicherte Personen: Xxxx Xxxx
 
VSNR: 780425948
Tarif: Jahres-Komofrtschutz CleverFly
Beginn: 25.05.2014
Ende: offen
Versicherte Personen: Xxxx Xxxx
 
Diese Versicherungen kamen durch eine Flugbuchung beim Reiseportal Fluege.de zustande. Während des Buchungsvorgangs wurde ich durch irreführende und sachlich falsche Warnungen dazu verleitet, eine Reiserücktrittsversicherung für diese eine Reise abzuschließen (s.a. Urteil vom 27.10.2015 LG Leipzig Az.: 05 O 911/15 und Urteil vom 22.01.2014 LG Frankfurt Az.: 2-06 O 379/13). Es war nicht möglich, den Buchungsvorgang fortzusetzen, ohne die Versicherungen aktiv abzuwählen ("Opt-out").
 
Die auf der Buchungsseite sichtbaren Informationen waren so gestaltet, dass ich annehmen durfte, die Versicherung gelte nur für diese eine Reise, und dass ich nur den fettgedruckten Betrag zu bezahlen habe. Dass diese beiden Versicherungen für ein ganzes Jahr gelten und sich danach stillschweigend verlängern, ist eine wesentliche Eigenschaft der Sache, über die ich im Irrtum gelassen wurde.
 
Ihrer Zahlungserinnerung vom 18.04.2016 liegt eine Widerrufsbelehrung bei. Dort ist deutlich auf das Widerrufsrecht und die automatische Vertragsverlängerung hingewiesen. Diese Widerrufsbelehrung unterscheidet sich aber von denjenigen, die BD24 im Jahr der Flugbuchung verwendete, denn bekanntermaßen wurden die kritischen Passagen erst ab August 2015 hervorgehoben. Eine Widerrufsbelehrung habe ich nach der Flugbuchung im Jahr 2014 nicht erhalten.
 
Wenn auch BD24 nicht für die Mängel bei der Flugbuchung über Fluege.de verantwortlich ist, so kann dennoch nicht davon ausgegengen werden, dass durch diese Flugbuchung ein wirksamer Versicherungs-Vertrag zustande kam. Die Verträge sind somit rückwirkend zu stornieren und die bereits abgebuchten Prämien sind mir zu erstatten.
 
 [...]


VSNR: 783115264
Tarif: Jahres-Reiseschutz Premium Plus bis 2.000 €
Beginn: 27.01.2016
Ende: offen
Versicherte Personen: Xxxx Xxxx
 
VSNR: 783115290
Tarif: Jahres-Komofrtschutz CleverFly365
Beginn: 27.01.2016
Ende: offen
Versicherte Personen: Xxxx Xxxx
Diese beiden Versicherungen fallen zeilich mit Flugbuchungen in jüngster Zeit zusammen, und ich bin mir sicher, weitere Versicherungen weder benötigt noch zu geordert zu haben.
 
Bekanntermaßen kommt es beim Datenaustausch zwischen Fluege.de und BD24 hin und wieder zu sogenannten "Servicefehlern" mit der Folge, dass scheinbar Versicherungsverträge abgeschlossen werden, obwohl der Kunde niemals eine Willenserklärung abgegeben hat.
 
Auch der von Ihnen wiederholt angegebene Tarif “Komofrtschutz“ deutet darauf hin, dass Ihre Systeme nicht immer 100%ig fehlerfrei arbeiten.
 
Ich gehe davon aus, dass es sich bei diesen beiden Versicherungen lediglich um ein Versehen handelt und nicht etwa um Betrug.
 
Diese Verträge sind somit ebenfalls rückwirkend zu stornieren, es sei denn, Sie können nachweisen, dass diese tatsächlich aufgrund einer Willenserklärung meinerseits enstanden sind, und dass kein Servicefehler vorliegt.
 
 
Die Sache ist für mich zufriedenstellend gelöst, sobald ich eine Mitteilung über die Stornierung der o.a. Versicherungen erhalten habe, und die bereits abgebuchten Beträge erstattet sind, und zwar unabhängig davon, ob Sie sich meinen Ausführungen anschließen oder nicht.
 
Sollten Sie auf vollständige Erfüllung der angeblich existierenden Verträge beharren, oder einen inakzeptablen Kompromiss vorschlagen, so wird ein von mir bereits kontaktierter, aber noch nicht mandatierter Anwalt die Sache für mich weiter ausfechten. In diesem Fall werde ich auch Beschwerde bei der BAFIN einreichen, die VZHH habe ich bereits informiert.
 
Vorsorglich kündige ich hiermit alle oben aufgeführen Versicherungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
 
 
Am 04.08.2015 wurde meine Kreditkarte mit 15,99 EUR durch BD24 belastet.
 
Am 26.01.2015 wurde meine Kreditkarte mit 10,99 EUR durch BD24 belastet.
 
Bitte erklären Sie mir, wodurch diese Abbuchungen legitimiert sind.
 
Zur Erstattung der abgebuchten Beträge verwenden Sie bitte folgendes Konto.
[...]
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